Kanzlei J. Melchior, 23970 Wismar - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

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www.ra-melchior.de

Rechtsanwalt
Jürgen Melchior
Schweriner Str. 4

23970 Wismar

Telefon: 0 38 41 / 21 36 17
Fax: 0 38 41 / 21 43 44
e-mail: mail@ra-melchior.de

10 Unfalltipps:
  1. Wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben: Bestehen Sie auf einer polizeilichen Unfallaufnahme, auch wenn Ihr Unfallgegner seine Schuld sofort eingesteht - am nächsten Tag sieht erfahrungsgemäß vieles ganz anders aus. Lassen Sie sich die Tagebuchnummer der Polizei geben.

  2. Soweit möglich, belassen Sie die Fahrzeuge in ihrer Endstellung nach dem Unfall. Machen Sie selbst Fotos von der Unfallstelle und stellen Sie Namen und Anschriften von Zeugen fest. Verlassen Sie sich nicht nur auf die polizeiliche Unfallaufnahme.

  3. Überlegen Sie genau, ob und welche Angaben Sie gegenüber der Polizei machen. Sie sind nicht verpflichtet, sich sogleich zur Sache zu äußern, insbesondere wenn die Polizei Sie offensichtlich für den Verursacher bzw. Schuldigen hält. Verweisen Sie ggf. auf Ihr Aussageverweigerungsrecht bzw. darauf, dass Sie sich vor einer Aussage anwaltlich beraten lassen werden.

  4. Sind Sie bei dem Unfall verletzt worden, suchen Sie baldmöglichst einen Arzt auf, auch wegen eventueller Schmerzensgeldansprüche. Diese sind ohne ärztliches Attest kaum zu realisieren.

  5. Bei Sachschäden von voraussichtlich mehr als 650.- bis 700.- € sind Sie berechtigt, den Schaden von einem Sachverständigen begutachten zu lassen. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, auch um den Zusammenhang zwischen den Schäden an Ihrem PKW und dem Unfall nachweisen zu können. Es steht Ihnen als Geschädigtem frei, den Schaden sodann anhand dieses Gutachtens oder der Reparaturrechnung Ihrer Werkstatt regulieren zu lassen. Auch das Sachverständigenhonorar gehört zu den ersatzfähigen Kosten. Bei geringeren Schäden empfiehlt sich i.d.R. ein Kostenvoranschlag (immer mit Fotos!), da es sonst Probleme mit der Erstattung der Gutachterkosten geben kann.

  6. Insbesondere wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übergeben Sie die Sache baldmöglichst Ihrem Anwalt. Aber auch sonst gehören Anwaltskosten zu den ersatzfähigen Schäden, d.h. diese Kosten werden von der gegnerischen Versicherung in dem selben Umfang getragen wie die übrigen Schäden. Versuchen Sie nicht, die Sache telefonisch mit Ihrem Gegner oder dessen Versicherung zu klären. Telefonate sind zwar schnell, aber kaum beweisbar und erfahrungsgemäß für die Schadensregulierung eher störend als nützlich. Auch das jetzt von einigen Versicherungen betriebene sog. „Schadensmanagement" ist nicht die neue Freundschaft zwischen Versicherer und Geschädigtem, sondern letztlich nur der Versuch, bei der Schadensregulierung Geld zu sparen.

  7. Falls Ihre Werkstatt von Ihnen eine Abtretungserklärung verlangt, d.h. Sie treten Ihre Schadensersatzansprüche in Höhe der Reparaturkosten an die Werkstatt ab, informieren Sie Ihren Anwalt von dieser Erklärung und sorgen Sie unbedingt dafür, dass dieser baldmöglichst eine Kopie der Reparaturrechnung erhält. Weisen Sie die Werkstatt darauf hin, dass diese Information auch in deren Interesse liegt, damit für eine baldige Zahlung an die Werkstatt gesorgt werden kann. Wenn die Werkstatt nur Barzahlung akzeptiert und Sie hierfür Kredit aufnehmen müssen, sind auch die hierdurch entstehenden Kosten erstattungsfähig. Lassen Sie sich diese von Ihrer Bank bescheinigen.

  8. Während der Reparaturdauer steht Ihnen Nutzungsausfallentschädigung oder i.d.R. alternativ ein Mietwagen zu. Aufgrund der neueren Rechtsprechung des BGH (vgl. unter „Aktuelles") sollten Sie keinesfalls ungeprüft ein Fahrzeug zum sog. „Unfallersatztarif" in Anspruch nehmen, um nicht Gefahr zu laufen, einen erheblichen Teil der Kosten selbst tragen zu müssen. Nehmen Sie möglichst ein Fahrzeug zum „Normaltarif". Nach neuester Rechtsprechung müssen Sie evtl. sogar Vergleichsangebote einholen.

  9. Sammeln Sie Belege für Kosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehen, wie z.B. für Abschleppen, Taxifahrten, Abmeldung Ihres PKWs, Behandlungskosten und Medikamente usw. Diese sind von der Gegenseite ebenfalls zu ersetzen.

  10. Falls Sie ein Verwarnungsgeldangebot oder einen Bußgeldbescheid erhalten - informieren Sie sofort ihren Anwalt leisten Sie keine Zahlungen ohne vorherige Rücksprache mit ihm.

Nach einem Unfall

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