Kanzlei J. Melchior, 23970 Wismar - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

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www.ra-melchior.de

Rechtsanwalt
Jürgen Melchior
Schweriner Str. 4

23970 Wismar

Telefon: 0 38 41 / 21 36 17
Fax: 0 38 41 / 21 43 44
e-mail: mail@ra-melchior.de

Stichworte

Nachfolgend finden Sie einige Stichworte aus dem juristischen Alltag in alphabetischer Reihenfolge. Vielleicht ist etwas für Sie dabei ?! Die Liste wird in unregelmäßigen Abständen aktualisiert:


130 %-Grenze - was bedeutet die ?
Liegen die Reparaturkosten eines PKWs höher als der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes, kann grundsätzlich nur dieser Betrag als Schadensersatz verlangt werden. Hat der Geschädigte allerdings ein besonderes Interesse, seinen PKW zu erhalten und reparieren zu lassen, dürfen die Reparaturkosten bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen, wobei der Restwert dann nicht angerechnet wird. Voraussetzung ist allerdings eine vollständige Reparatur in einer Fachwerkstatt.

Liegen die Kosten noch höher, kommt eine Aufspaltung in einem vom Schädiger auszugleichenden Teil (bis zu 130 %) und einen darüber hinausgehenden - vom Geschädigten selbst zu tragenden - Teil nicht in Betracht. In diesem Fall kann der Geschädigte nur Erstattung des Wiederbeschaffungswertes verlangen.


Dialer eingefangen - was tun?
Unterbrechen Sie die Internetverbindung, notfalls auch durch Ausschalten des PCs. Dann aber auf gar keinen Fall irgendwelche Dateien löschen. Am besten gehen Sie mit ihrem PC sofort zur Polizei damit dieser dort untersucht werden kann. Falls das nicht möglich sein sollte, sollten Sie zumindest alle verdächtigen Dateien zunächst auf Diskette oder Stick kopieren, bevor sie diese löschen. Anderenfalls wird die Beweisführung äußerst schwierig.


Eurokennzeichen - wozu das ?
Die hässlichen Schriftzeichen mögen Geschmackssache sein - wichtiger ist, dass die Kennzeichen maschinenlesbar sind, d.h. sie können auf Fotos von Blitzanlagen oder durch Überwachungskameras direkt von Computern gelesen werden, was in manchen Bundesländern schon geschieht. Dies erleichtert sowohl die Ausstellung von Bußgeldbescheiden als auch die Anfertigung von sog. "Bewegungsprofilen" enorm. Big Brother lässt grüßen!


Forderungseinzug: - Sollte man ein Inkassobüro beauftragen?
Inkassobüros dürfen keine Rechtsberatung darüber erteilen, ob und inwieweit Ihnen eine Forderung zusteht und auch nur außergerichtlich tätig werden. Dennoch nehmen sie gerade bei kleineren Forderungen oft deutlich höhere Gebühren als Rechtsanwälte.

Wenn es doch noch zum Rechtsstreit kommt, hält z.B. das hiesige Amtsgericht Inkassogebühren grundsätzlich für nicht erstattungsfähig, weil durch die Einschaltung eines Inkassobüros zusätzliche Kosten verursacht wurden, die bei sofortiger Einschaltung eines Anwalts vermieden worden wären. Demnach tragen Sie die Inkassokosten selbst, auch wenn Sie den Prozess gewinnen. Ein Anwalt dagegen berät Sie zunächst umfassend über Bestand der Forderung und Erfolgsaussichten und vertritt Sie dann ggf. sowohl außergerichtlich als auch bei Gericht.


Haushaltsführungsschaden - was ist das ?
Sind Sie infolge unfallbedingter Verletzungen bei der Führung Ihres Haushalts eingeschränkt und benötigen eventuell sogar zusätzliche Hilfe, kann hierfür eine finanzielle Entschädigung verlangt werden.


Mahnung - sind drei Mahnungen erforderlich?
Klare Antwort - Nein! Zahlt der Schuldner nicht spätestens nach der zweiten Mahnung, dürfte sich die Einschaltung eines Anwalts empfehlen. Im Übrigen gerät der Schuldner jetzt i.d.R. ohnehin 30 Tage nach - nachweisbarem - Zugang der Rechnung in Verzug. Bei Verbrauchern i.S. § 13 BGB ist allerdings ein entsprechender Hinweis erforderlich


Mahnbescheid - was ist das?
Eine (manchmal) schnelle Art, eine Forderung zu sichern bzw. durchzusetzen, ist der gerichtliche Mahnbescheid. Er kann per Formular oder online beantragt werden. Zu den Einzelheiten kurz Folgendes:

Das Gericht prüft nicht, ob die angebliche Forderung tatsächlich besteht. Es erlässt den Mahnbescheid nach Antrag.

Dieser Mahnbescheid wird per Zustellungsurkunde offiziell zugestellt. Mit dem Zustellungsdatum beginnt eine Frist von zwei Wochen, innerhalb derer Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt werden kann. Hierfür reicht ein Kreuzchen auf dem beigefügten Formblatt. Eine Begründung ist nicht erforderlich und sollte auch nicht abgegeben werden. Damit ist das Mahnverfahren beendet. Will der Gläubiger seine Forderung weiter verfolgen, muss er Klage erheben.

Wird kein Widerspruch eingelegt, ergeht nach Ablauf der Widerspruchsfrist ein Vollstreckungsbescheid. Hat man die Widerspruchsfrist verpasst, kann man gegen den Vollstreckungsbescheid noch Einspruch einlegen, auch dieses innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung.

ABER: „Der Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich", § 700 Abs. I ZPO. Das bedeutet, er ist sofort und ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar. Es kann also durchaus passieren, dass der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid gleich durch den Gerichtsvollzieher zustellen lässt und dieser auch sofort vollstreckt!

Deshalb: Kommt Post im gelben Umschlag (Zustellungsurkunde), sofort reagieren (s.o.) - unabhängig davon, ob man die Forderung für berechtigt hält oder nicht.


„Motorradrecht" - gibt es das?
Der österreichische Ingenieur Dr. Heinz Kraschl nimmt für sich anscheinend das Urheberrecht für diesen Begriff in Anspruch. Tatsächlich existiert ein spezielles Motorradrecht allerdings nicht. Beauftragt allerdings ein Motorradfahrer nach einem Unfall einen Anwalt, ist es sicherlich hilfreich, wenn dieser nicht nur Fachanwalt für Verkehrsrecht ist, sondern auch selbst aktiver Motorradfahrer und die speziellen Anforderungen an das Fahren von Motorrädern und die spezifischen fahr- und bremsdynamischen Vorgänge aus eigener Erfahrung kennt.


Pflichtverteidigung - was ist das ?
Insbesondere dann, wenn dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird, d.h. eine Tat, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht ist, wird ihm ein Pflichtverteidiger beigeordnet, wenn er selbst keinen Verteidiger benennt. Hierzu ist der Beschuldigte zunächst zu befragen. Nennt er keinen Anwalt, wählt das Gericht einen aus. Ob es von Vorteil ist, auf das eigene Wahlrecht zu verzichten und dem Gericht die Wahl eines (ggf. ihm genehmen) Verteidigers zu überlassen, mag bezweifelt werden.


Postulationsfähigkeit:
Die Berechtigung, vor einem Gericht aufzutreten. Rechtsanwälte werden zunächst bei einem Landgericht zugelassen, nach einer Berufstätigkeit von fünf Jahren können sie auch bei dem dazugehörigen Oberlandesgericht zugelassen werden. Aus diesen Zulassungen folgt dann die Postulationsfähigkeit bei allen anderen deutschen Land- und ggf. Oberlandesgerichten.


Punktesystem:
Punkte werden nach dem sog. "Punktekatalog" vergeben für Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße von mindestens 40.- € geahndet werden und für Verkehrsstraftaten. Die Punkte werden bei Bußgeldsachen 2 Jahre nach Rechtskraft der entsprechenden Entscheidung wieder gelöscht; bei Strafsachen erst nach 5 Jahren, wenn eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 90 Tagessätzen verhängt wurde, ansonsten nach 10 Jahren. Voraussetzung ist jeweils, dass zwischenzeitlich keine weiteren Eintragungen erfolgten.

Ab 8 Punkten erfolgt eine schriftliche (gebührenpflichtige) Verwarnung. Durch eine Teilnahme an einem Aufbauseminar können dann 4 Punkte abgebaut werden. Sind schon 9 bis 13 Punkte eingetragen, werden nur 2 Punkte abgezogen. Sind schon bis zu 17 Punkte vermerkt, ist das Seminar Pflicht, ohne dass Punkte abgezogen werden. Falls der Betroffene allerdings innerhalb der letzten 5 Jahre bei einem Aufbauseminar war, kann er mit einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung 2 Punkte abbauen. Ab 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate entzogen und erst nach einer positiven medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU - auch Idiotentest genannt) wieder erteilt.


Rechtsschutzversicherung - brauche ich die ?
Auf einen kurzen Nenner gebracht - wer ohne Rechtsschutz Auto fährt, ist leichtsinnig! So kann z.B. das Anwaltshonorar in einer Bußgeldsache mit anschließender gerichtlicher Verhandlung durchaus diverse Hundert Euro kosten; das Kostenrisiko in einem Zivilprozess z.B. über 2.500.- € beträgt mindestens ca. 950.- €; es kann aber auch ca. 1.300.- € und mehr erreichen. Prozesskostenhilfe ist kein Ersatz, sie wird ohnehin nur Bedürftigen bei hinreichender Erfolgsaussicht gewährt und trägt nur die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten, nicht aber die des Gegners.


Schadensmanagement - was ist das?
Neuerdings gehen diverse Kfz-Haftpflichtversicherungen dazu über, nicht zu warten, bis der Geschädigte Ansprüche stellt, sondern sofort auf ihn zuzugehen und umfassende Hilfe bei der Schadensregulierung anzubieten bis hin zur Auswahl der Werkstatt. Dass dieses Angebot nicht uneigennützig ist, dürfte auf der Hand liegen. Vertrauen Sie lieber auf die sachkundige Hilfe eines Anwalts und suchen Sie diesen sofort auf, nicht erst dann, wenn die Verhandlungen mit der Gegenseite nicht so laufen, wie Sie es sich vorstellen.


Selbstbeteiligung bei Rechtsschutzversicherungen - sinnvoll ?
Diverse Rechtsschutzversicherungen gehen zunehmend dazu über, Selbstbeteiligungen von ca. 100.- oder 150.- € anzubieten. Die Prämienersparnis gegenüber Verträgen ohne Selbstbeteiligung ist meist eher gering. Insbesondere sollten Sie folgendes bedenken:

Bei Verkehrsunfällen kommt es häufig zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Wird ihr Anwalt in beiden Sachen tätig, gehen die Rechtsschutzversicherungen hier oft von zwei Fällen aus mit der Folge, dass auch die Selbstbeteiligung zwei Mal in Ansatz gebracht wird, d.h. ggf. von ihnen zu tragen ist.

Aber auch sonst bei kleineren Bußgeldsachen bringt eine Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung wenig Freude, da diese oft höher ist als das in Rede stehende Bußgeld. Daher ist ein Vertrag ohne Selbstbeteiligung vorzuziehen.


Textform - was ist das ?
In Gesetzen wird neuerdings für diverse Erklärungen die "Textform" vorgeschrieben. Dieser Rechtsbegriff ist neu und erstmalig durch das "Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsverkehr" (BT-Drucks. 14/4987) normiert worden. So ist im allgemeinen Teil des BGB eine neue Formvorschrift eingeführt worden, nämlich § 126 b BGB:

"Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so muss die Erklärung einem anderen gegenüber so abgegeben werden, dass sie in Schriftzeichen lesbar, die Person des Erklärenden angegeben und der Abschluss der Erklärung in geeigneter Weise erkennbar gemacht ist."

Im Gegensatz zur bislang im Privatrecht geltenden Schriftform soll die "Textform" die eigenhändige Unterschrift der erklärenden Person in bestimmten Fällen entbehrlich machen. Bei der "Textform" bedarf es im Unterschied zur ebenfalls neuen "elektronischen Form" keiner elektronischen Signatur. Erforderlich sind demnach drei Voraussetzungen:
  1. Lesbare Schriftzeichen.
  2. Angabe des Erklärenden.
  3. Erkennbarkeit des Abschlusses der Erklärung.
Rein nach dem Wortlaut des Gesetzes können daher fast alle modernen Kommunikationsmittel das Erfordernis der Textform erfüllen, wie z.B.:
  • Telefax, Telex, Teletext,
  • e-mail, SMS,
  • Übergabe von Disketten, CD-Roms o.ä.
Ob es allerdings wirklich ausreicht, dass der Empfänger eine auf elektronischem Wege erhaltene Erklärung ausdrucken kann, ist streitig. Das LG Kleve (8 O 128/06 vom o2.o3.2007) z.B. legt den Gesetzeswortlaut sehr eng aus: "Die Kammer folgt nicht der in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Ansicht, diese Voraussetzungen seien auch erfüllt, wenn der Empfänger einer elektronischen Widerrufsbelehrung diese speichern oder ausdrucken und damit dauerhaft machen könne. "


Vermittlungsgebührenvereinbarungen - wirklich bindend?
Insbesondere die luxemburgische Atlanticlux S.A. bot bzw. bietet Lebensversicherungsverträge in Form sog. Nettopolicen an, d.h. die Versicherungsprämien enthalten (angeblich) keinen Provisionsanteil. Stattdessen wird neben dem Lebensversicherungsvertrag eine davon rechtlich unabhängige Vermittlungsgebührenvereinbarung abgeschlossen, in welcher der Versicherungsnehmer sich verpflichtet, an den Vermittler eine Provision in deutlich vierstelliger, gelegentlich aber auch fünfstelliger Höhe zu zahlen - meist in 60 monatlichen Raten. Mehr dazu hier.


Verkehrsunfall - brauche ich einen Anwalt ?
Auch wenn die Sachlage klar scheint und der Gegner seine Schuld einräumt - oft zeigen sich die Tücken erst im Laufe der Verhandlungen mit der - juristisch erfahrenen - Versicherung des Gegners. Hier kann schon eine unbedachte Formulierung Ihre Ansprüche gefährden. Zudem ist die Bezifferung z.B. eines tatsächlich angemessenen Schmerzensgeldes oder gar eines sog. Haushaltsführungsschadens (vgl. oben) ohne anwaltlichen Rat kaum möglich, s. auch unsere Unfalltipps

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