Kanzlei J. Melchior, 23970 Wismar - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

"Die Freiheit stirbt zentimeterweise"

Freiheit

Nie war dieser Spruch so zutreffend wie heute. Die Rechte der Bürger werden - von ihnen selbst offensichtlich weitestgehend unbemerkt - ständig weiter eingeschränkt, sei es durch immer weiter gehende Beschränkung der Rechtsmittel in allen Rechtszweigen, sei es durch ständig zunehmende Überwachung und staatliche Schnüffeleien in allen Bereichen. Diese Seite soll hierfür einige Beispiele aufzeigen und zum Nachdenken, insbesondere aber auch zum Protest anregen.

Diese Seite wird in unregelmäßigen Abständen überarbeitet bzw. ergänzt. Einstweilen ist sie eine Quellensammlung, die an einigen Beispielen und Meldungen aufzeigen soll, wie bedenklich weit dieser unser (?) Schnüffelstaat schon vorangeschritten ist und welche Gefahren jetzt schon oder in Kürze drohen. Später soll das Ganze auch noch mal etwas mehr geordnet werden. ...

vds



Aktuell: Anti-Terror-Datei – ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Überwachungsgesellschaft  (!!!)

Bonn, den 6. November 2006

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages zur Anti-Terror-Datei und zum Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar:

„Gegen diese Gesetzesvorhaben habe ich erhebliche verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken. Wenn die Entwürfe Gesetz würden, wäre dies ein weiterer Schritt auf dem Weg in eine Überwachungsgesellschaft, in der auch solche Bürgerinnen und Bürger als Risikofaktoren behandelt werden, die keinen Anlass dafür gegeben haben. Mit der Antiterrordatei werden die IT-Systeme von Nachrichtendiensten und Polizei technisch miteinander verknüpft. Nach aller Erfahrung ist zu befürchten, dass eine derartige gemeinsame Infrastruktur tendenziell zu einem Vollverbund ausgebaut wird."

Das Trennungsgebot, das die informationelle Zusammenarbeit von Polizei und Nachrichtendiensten aufgrund der unterschiedlichen Aufgaben und Befugnisse begrenzt, würde durch das Anti-Terror-Datei-Gesetz durchbrochen. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, die Nachrichtendienste zu verpflichten, nicht nur Daten über Terrorverdächtige, sondern auch über „Kontaktpersonen" in die Anti-Terror-Datei einzustellen. So könnten etwa die Daten von Bewohnern eines Studentenwohnheims, in dem auch ein Terrorverdächtiger wohnen soll, in die Datei aufgenommen werden. Die Speicherverpflichtung umfasst sogar ungesicherte Daten, die durch Nachrichtendienste gesammelt wurden, etwa nach einem anonymen Hinweis. Damit erscheint es fast sicher, dass auch Daten unbescholtener, d.h. sich rechtmäßig verhaltender Personen, in der Antiterrordatei gespeichert werden und damit zur Kenntnis der Polizeibehörden gelangen – mit potenziell weit reichenden Konsequenzen für die Betroffenen. Besonderen Bedenken begegnet auch, dass neben den zentralen Stellen, die im Bund und in den Ländern für die Terrorismusbekämpfung zuständig sind (BKA, LKÄ, BfV, LfV), weiteren Behörden der Zugang eingeräumt werden kann. Je umfangreicher die Zahl der Zugriffsberechtigten ist, desto schwieriger ist es, die Daten effektiv gegen einen Missbrauch zu schützen. Schließlich legt das Gesetz nicht abschließend fest, welche Daten gespeichert werden dürfen. Gerade bei einer Datei mit derart sensiblem Charakter wäre eine strikte Begrenzung des Datenumfangs unerlässlich.

Die Befugnisse der Nachrichtendienste waren bereits durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz (TBG) im Jahr 2002 erheblich erweitert worden. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen diese bis zum 11. Januar 2007 befristeten Befugnisse nicht nur fortbestehen, sondern durch das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) noch weiter ausgedehnt werden. Insbesondere die pauschale Übertragung von Befugnissen, die bislang dem Verfassungsschutz vorbehalten sind, auf den BND und den MAD (etwa die Abfrage von Telekommunikationsdaten und von Nutzungsdaten des Internet) und die Absenkung der Verfahrenssicherungen (so soll bei bestimmten Abfragen nicht mehr die G10-Kommission des Deutschen Bundestags entscheiden, sondern ein Beamter des höheren Dienstes des Bundesinnenministeriums) sind datenschutzrechtlich bedenklich.

Quelle: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit




Mautbrücken - der Wahnsinn hat Methode

Erstes Beispiel: Der immer weiter aufgeweichte Datenschutz. Anfang der achtziger Jahre gab es wegen der damaligen Volkszählung einen Sturm der Entrüstung, der sich durch alle gesellschaftlichen Schichten zog bis hin zu einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde. Und heute ??? Zumal gegen das, was heute machbar ist und gemacht wird (!) die Datensammelei der damaligen Volkzähler geradezu harmlos wirkt. George Orwell lässt grüßen ...

Der Direktor des Kölner Instituts für Informationssicherheit (ISIS), Hartmut Pohl, hat einen sofortigen Stopp des geplanten Mautsystems gefordert. "Es weist deutliche Sicherheitsmängel auf und gefährdet den Datenschutz", sagte Pohl dem Abendblatt. Beim Durchfahren der Maut-Kontrollbrücken werden nämlich alle Fahrzeuge, auch Pkw, fotografiert. Zwar sollen die Fotos, die für die Maut-Kontrolle nicht relevant sind, wieder gelöscht werden. "Aber niemand kann das garantieren", sagte Pohl.

"Es stimmt, dass das System zunächst einmal jedes Fahrzeug, das auf die Mautbrücke zufährt, fotografiert", sagt Joachim Rieß, Datenschutzexperte bei Toll Collect.
(Quelle: www.abendblatt.de/daten/2003/09/26/212295.html?CFID=75184&CFTOKEN=74126827)

Moment mal - nicht nur LKWs, sondern alle Fahrzeuge werden fotografiert? So wird doch ein irrsinniges Datenaufkommen produziert, wovon der größte Teil nicht benötigt wird - könnte man denken. Wozu dieser milliardenschwere Technologiewahnsinn, wenn es doch auch viel einfacher und wesentlich billiger ginge - wie z.B. in Österreich:

Die österreichische Maut wird auf Basis eines Transponder-Systems (Kommunikation über DSRC, Dedicated Short Range Communication, nach CEN TC278) abgerechnet. Hinter die Windschutzscheibe jedes Lastwagens muss eine so genannte Go-Box installiert werden. Diese kommuniziert mit entsprechenden Gegenstellen entlang der Autobahnen. Fahrer, die noch keine Go-Box im Fahrzeug installiert haben, können diese bei verschiedenen Werkstätten und Tankstellen (auch in Deutschland, Italien und Slowenien) in etwa 20 Minuten einbauen lassen.
(Quelle: www.heise.de/newsticker/meldung/43303)

In Österreich funkt ein nur fünf Euro teurer Mikrowellensender am Lkw Kenndaten, die von Baken an den Autobahnauf- und Abfahrten registriert werden. Damit weiß man dann, wo ein Lastkraftwagen auf die Autobahn auf- und wo abgefahren ist. Und daraus lässt sich eine entfernungsabhängige Maut leicht berechnen. Für den Betrieb dieses simplen Systems rechnet man in Österreich mit Kosten, die zirka fünf Prozent der Mauteinnahmen ausmachen. In Deutschland sollen es hingegen auf Grund der aufwendigeren Technik bis zu 25 Prozent sein (Anm.: Ob das wirklich reicht ???). Doch dafür kann diese High-Tech, wenn sie denn erst einmal funktioniert, theoretisch auch viel mehr leisten. Und das ist der vergessene Punkt.
(Quelle: www.welt.de/data/2004/01/03/218317.html)

Nur leider, der Wahnsinn hat Methode, wie von vielen schon von Anfang an vermutet wurde und jetzt offen zu Tage tritt:

Nach einer Meldung des MDR vom o5.o1.2006 fordert der Chef des Sachsen-Anhalter Landeskriminalamtes eine Erweiterung der Polizeibefugnisse. Mithilfe der LKW-Mautbrücken sollen automatische Kennzeichen-Überwachungen durchgeführt werden. Außerdem verlangte er die präventive Überwachung von Mobiltelefonen. „Wir brauchen unter anderem die präventive Handy-Überwachung und die automatische Erfassung von Kennzeichen." Die auf diesem Weg gesammelten Daten könnten unverzüglich mit der Fahndungsdatei verglichen werden.

Es wird auch fleißig an den gesetzlichen Grundlagen zur extensiven Ausnutzung der gegebenen technischen Möglichkeiten gearbeitet:

Hessen führt automatische Kennzeichenüberwachung ein
Als erstes Bundesland führt Hessen die automatisierte Videoüberwachung von Autokennzeichen durch die Polizei ein. Der Wiesbadener Landtag verabschiedete am Dienstag mit den Stimmen der CDU ein neues Polizeigesetz, das es erlaubt, über spezielle Lesegeräte sämtliche Kennzeichen mit dem Bestand im Fahndungscomputer abzugleichen. 'Hessen verfügt jetzt über das modernste Polizeigesetz aller Länder', sagte Innenminister Volker Bouffier (CDU). Die Entscheidung fiel gegen die Stimmen von SPD und Grünen bei Enthaltung der FDP. Der Innenminister verwies darauf, dass gestohlene Fahrzeuge oft auch zu weiteren Straftaten eingesetzt werden. Eine automatische Kennzeichenkontrolle sei nicht nur wegen der steigenden Verkehrsdichte sinnvoll, sondern auch weil die Zahl der zur Fahndung ausgeschriebenen Kennzeichen ständig steige. Autokennzeichen, die nicht im Fahndungscomputer auftauchten, würden umgehend gelöscht. Daher bestehe keine Gefahr des Missbrauchs, sagte Bouffier. Es könnten keine Bewegungsprofile unbescholtener Bürger erstellt werden. Dagegen kritisiert die SPD, durch das neue Gesetz werde jeder Autofahrer immer und überall der polizeilichen Beobachtung ausgesetzt. Auch die FDP warnte vor einer rechtlich bedenklichen Dauerkontrolle aller Autofahrer.
(Quelle: www.n24.de/cgi-bin/redir.cgi/eigenwerbung/standardbanner?/ticker/index.php?p2004121417304200002)

28. November 2005: Die Bundesregierung erwägt, Daten aus der Mauterfassung zu Fahndungszwecken bei schweren Straftaten zu nutzen. Es werde geprüft, ob der Datenschutz solchen Ermittlungen im Wege stehe, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Montag in Berlin. Innenminister Schäuble (CDU) hatte am Wochenende angeregt, bei der Fahndung nach Terroristen und Kapitalverbrechern künftig auch die Daten der Mauterfassung einzusetzen: „Wenn es um die Aufklärung eines Mordes geht, muß der Datenschutz zurückstehen." Anlaß für die Debatte ist der Fall eines flüchtigen Lastwagenfahrers, der einen Mann überfahren hatte.

Der CSU-Innenpolitiker Uhl forderte eine schnelle Gesetzesänderung. „Selbstverständlich dürfen diese Daten nur auf richterliche Anordnung und nur um schwere Verbrechen, wie Mord und Terrorismus, aufzuklären, herangezogen werden", fügte er hinzu.
(Quelle: www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~E51F7C112B4914B38AEAFB00FCEF48EEE~ATpl~Ecommon~Scontent.html)
Wer’s glaubt ... )

Lesenswert in diesem Zusammenhang sind auch die nachfolgenden Informationen zu unseren Kfz-Kennzeichen und ihrer merkwürdigen Schrift:

* Zu Kennzeichen allgemein

* Zur "FE-Schrift" (FE heißt: fälschungserschwerend, der wahre Grund ist aber ein anderer: Diese Zeichen sind - anders als die bisherigen - maschinenlesbar, können also von automatischen Datenerfassungsgeräten direkt verarbeitet werden.)

Und es könnte noch schlimmer kommen:

Datenschützer warnt vor gläsernem Autofahrer 28.03.2006, 13:59

Eine Aufzeichnung von Fahrtdaten, die auf europäischer Ebene diskutiert wird, sieht der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisch. Er sieht das in den europäischen Verfassungen garantierte Grundrecht des Einzelnen auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gefährdet, würde bei allen Autofahrern erfasst werden, wer wann wo und wie gefahren ist.

"Die bisherigen EU-Planungen, wonach derartige Aufzeichnungsgeräte verbindlich für alle Kraftfahrzeuge vorgesehen werden sollen, halte ich für hochproblematisch. Wenn solche Geräte zukünftig in alle Fahrzeuge eingebaut werden müssten, könnte lückenlos kontrolliert werden, wer wann wo und wie gefahren ist. Dem steht das in den europäischen Verfassungen garantierte Grundrecht des Einzelnen auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gegenüber, das auch das Recht umfasst, sich möglichst frei von Registrierung und Überwachung zu bewegen", macht Schaar seine Position klar. Allerdings ist noch offen, was für Aufzeichnungsgeräte, wenn überhaupt, zum Einsatz kommen sollen: Das Spektrum reicht vom so genannten "Event Data Recorder" (EDR), der technische Daten während der ganzen Fahrt und auch individuelles Fahrverhalten aufzeichnen kann, bis zum reinen Unfalldatenschreiber, der nur die Daten unmittelbar vor und nach einem Unfall aufnimmt.

Schaar plädiert dafür, nur besonders gefahrgeneigte Transporter (z.B. Gefahrguttransporter) und Busse zum Einbau eines "Event Data Recorder" zu verpflichten, wobei sich die Speicherung der Daten auf besondere Vorkommnisse (Unfalldatenschreiber) beschränken soll. Eine Dauerkontrolle des Fahrers müsse auch hier unterbleiben.

Gegen einen freiwilligen Einbau von "Event Data Recordern" in andere Fahrzeuge hat Schaar keine grundlegenden Datenschutzbedenken. Es müsse aber sichergestellt werden, dass die Einwilligung tatsächlich freiwillig ist und dass auf Kfz-Halter und -Fahrer auch kein ökonomischer Zwang ausgeübt wird - etwa durch Versicherungsgesellschaften. Im gewerblichen Bereich müsse der Arbeitnehmerdatenschutz beachtet werden, der keine Dauerbeobachtung am Arbeitsplatz erlaubt.

Zudem sollen die Aufzeichnungen und auch die Datenübermittlung aus EDR-Systemen für den Halter und für den Nutzer des Fahrzeugs transparent sein. Eine gegenseitige Kontrolle von verschiedenen Nutzern eines Fahrzeugs oder durch den Halter - etwa bei Mietwagen - müsse unterbleiben. Die Speicherung der Daten sollte zudem ausschließlich dezentral in dem Fahrzeug unter Kontrolle des Halters bzw. Fahrers erfolgen und nicht in zentralen Datenbanken stattfinden. Mit Ausnahme der Aufzeichnung von Unfalldaten müsse für den Fahrer jederzeit die Möglichkeit bestehen, die Aufzeichnung abzubrechen und die gespeicherten Daten zu löschen.

Darüber hinaus fordert Schaar, die aufgezeichneten Daten durch Verschlüsselung gegen Missbrauch zu schützen. Dabei soll der Zugriff auf die Daten auf diejenigen beschränkt werden, die auf Grund einer gesetzlichen Ermächtigung etwa zur Aufklärung des Unfallgeschehens oder auf Basis der Einwilligung (z.B. Werkstätten) hierzu befugt sind.

Quelle: http://www.pc-magazin.de/common/nws/einemeldung.php?id=44305&type=0&nrubrik=&datum=

Auch nett (?) - Die Schnüffler von der GEZ (Heute schon abGEZockt?):

31.03.2006: Düsseldorf: Wer keine Rundfunkgebühren bezahlt, muss damit rechnen, dass die GEZ-Kontrolleure ihm über sein am Straßenrand abgestelltes Auto auf die Schliche kommen.

Nach Informationen der "Rheinischen Post" (Freitagausgabe) hält das Kanzleramt die Existenz eines Autoradios für ausreichend, damit die Gebührenbeauftragten die Daten des Fahrzeughalters von den Zulassungsstellen erhalten können. In einem aktuellen Papier von Kultur-Staatsminister Bernd Neumann wird laut Zeitung darauf verwiesen, dass die Datenübermittlung laut § 35 des Straßenverkehrsgesetzes zulässig sei, um Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen. Bei versäumter Anmeldung von Rundfunkempfangsgeräten oder ausbleibender Gebührenzahlung handele es sich um Ordnungswidrigkeiten.

Der FDP-Abgeordnete Otto Fricke kritisierte, dass auf diese Weise "jeder Autobesitzer zum potenziellen Gesetzesbrecher" werde: "Der arglose Kfz-Halter gerät in eine Daten-Falle", sagte Fricke der "Rheinischen Post". Die NRW-Datenschutzbeauftragte Bettina Sokol hält die Herausgabe der Daten ohne weiteren konkreten Verdacht laut Zeitung für unzulässig.

Die für die bundesweite Koordinierung von Rundfunkfragen zuständige rheinland-pfälzische Staatskanzlei bestätigte nach Angaben der Zeitung gegenüber dem Kanzleramt, dass "in einzelnen Verdachtsfällen" die Gebührenbeauftragten von den Zulassungsstellen "in der Regel entsprechende Auskünfte zu Halterdaten erhalten". Es erfolge jedoch kein genereller Datenabgleich.


In diesem Zusammenhang - zwar nicht mehr ganz neu, aber (leider) immer noch aktuell und einfach eine absolute Horrorvorstellung, was da noch an Kompetenzen für die GEZ im Gespräch ist:

Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 30. April 2003 zur Neuordnung der Rundfunkfinanzierung

Die Länder bereiten gegenwärtig eine Neuordnung der Rundfunkfinanzierung vor, die im neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelt werden soll. Die dazu bekannt gewordenen Vorschläge der Rundfunkanstalten lassen befürchten, dass bei ihrer Umsetzung die bestehenden datenschutzrechtlichen Defizite nicht nur beibehalten werden, sondern dass mit zum Teil gravierenden Verschlechterungen des Datenschutzes gerechnet werden muss:

Diese Vorstellungen der Rundfunkanstalten widersprechen dem Verhältnismäßigkeitsprinzip und sind daher nicht akzeptabel.


Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder bekräftigen ihre Forderung nach einer grundlegenden Neuorientierung der Rundfunkfinanzierung, bei der datenschutzfreundliche Modelle zu bevorzugen sind. Sie haben hierzu bereits praktikable Vorschläge vorgelegt.


Die gesammelten Entschließungen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder seit 2000 finden Sie z.B.. hier: http://www.datenschutz.thueringen.de/veroeffentlichungen/entschliessungen/entschliessung_71.htm


Und der Schnüffelstaat macht auch nicht vor Journalisten halt:

Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat in weit größerem Ausmaß als bisher bekannt Journalisten bespitzelt und sie in rechtswidriger Weise bei der Arbeit und bis ins Privatleben hinein beschattet, Weiteres hier:
http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/694/75619/


Auch die sozial Schwächeren sollen weiter ausgespäht und in ihren Rechten beschränkt werden.

Das sog. „Gesetz zur Grundsicherung für Arbeitsuchende" soll hierzu weitreichende Möglichkeiten schaffen und stößt daher auf einhelligen Protest des Bundesbeauftragten und der Landesbeauftragten für den Datenschutz der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Weiteres hier:
http://www.bfdi.bund.de/nn_531002/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/2006/PM-20-06DatenschutzBeimGesetzZurGrundsicherungFuerArbeitsuchendeGewaehrleisten.html


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