Kanzlei J. Melchior, 23970 Wismar -
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
"Die Freiheit stirbt zentimeterweise"
Nie war dieser Spruch so zutreffend wie heute.
Die Rechte der Bürger werden - von ihnen selbst offensichtlich
weitestgehend unbemerkt - ständig weiter eingeschränkt,
sei es durch immer weiter gehende Beschränkung der
Rechtsmittel in allen Rechtszweigen, sei es durch ständig
zunehmende Überwachung und staatliche Schnüffeleien in
allen Bereichen. Diese Seite soll hierfür einige Beispiele
aufzeigen und zum Nachdenken, insbesondere aber auch zum Protest
anregen.
Diese Seite wird in unregelmäßigen Abständen
überarbeitet bzw. ergänzt. Einstweilen ist sie eine
Quellensammlung, die an einigen Beispielen und Meldungen aufzeigen
soll, wie bedenklich weit dieser unser (?) Schnüffelstaat
schon vorangeschritten ist und welche Gefahren jetzt schon oder in
Kürze drohen. Später soll das Ganze auch noch mal etwas
mehr geordnet werden. ...

Aktuell: Anti-Terror-Datei – ein
weiterer Schritt auf dem Weg zur
Überwachungsgesellschaft (!!!)
Bonn, den 6. November 2006
Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung des
Innenausschusses des Deutschen Bundestages zur Anti-Terror-Datei
und zum Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz
erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit Peter Schaar:
„Gegen diese Gesetzesvorhaben habe ich erhebliche
verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken. Wenn die
Entwürfe Gesetz würden, wäre dies ein weiterer
Schritt auf dem Weg in eine Überwachungsgesellschaft, in der
auch solche Bürgerinnen und Bürger als Risikofaktoren
behandelt werden, die keinen Anlass dafür gegeben haben. Mit
der Antiterrordatei werden die IT-Systeme von Nachrichtendiensten
und Polizei technisch miteinander verknüpft. Nach aller
Erfahrung ist zu befürchten, dass eine derartige gemeinsame
Infrastruktur tendenziell zu einem Vollverbund ausgebaut wird."
Das Trennungsgebot, das die informationelle Zusammenarbeit von
Polizei und Nachrichtendiensten aufgrund der unterschiedlichen
Aufgaben und Befugnisse begrenzt, würde durch das
Anti-Terror-Datei-Gesetz durchbrochen. Im Gesetzentwurf ist
vorgesehen, die Nachrichtendienste zu verpflichten, nicht nur Daten
über Terrorverdächtige, sondern auch über
„Kontaktpersonen" in die Anti-Terror-Datei einzustellen. So
könnten etwa die Daten von Bewohnern eines Studentenwohnheims,
in dem auch ein Terrorverdächtiger wohnen soll, in die Datei
aufgenommen werden. Die Speicherverpflichtung umfasst sogar
ungesicherte Daten, die durch Nachrichtendienste gesammelt wurden,
etwa nach einem anonymen Hinweis. Damit erscheint es fast sicher,
dass auch Daten unbescholtener, d.h. sich rechtmäßig
verhaltender Personen, in der Antiterrordatei gespeichert werden
und damit zur Kenntnis der Polizeibehörden gelangen –
mit potenziell weit reichenden Konsequenzen für die
Betroffenen. Besonderen Bedenken begegnet auch, dass neben den
zentralen Stellen, die im Bund und in den Ländern für die
Terrorismusbekämpfung zuständig sind (BKA, LKÄ, BfV,
LfV), weiteren Behörden der Zugang eingeräumt werden
kann. Je umfangreicher die Zahl der Zugriffsberechtigten ist, desto
schwieriger ist es, die Daten effektiv gegen einen Missbrauch zu
schützen. Schließlich legt das Gesetz nicht
abschließend fest, welche Daten gespeichert werden
dürfen. Gerade bei einer Datei mit derart sensiblem Charakter
wäre eine strikte Begrenzung des Datenumfangs
unerlässlich.
Die Befugnisse der Nachrichtendienste waren bereits durch das
Terrorismusbekämpfungsgesetz (TBG) im Jahr 2002 erheblich
erweitert worden. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen diese
bis zum 11. Januar 2007 befristeten Befugnisse nicht nur
fortbestehen, sondern durch das
Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) noch weiter
ausgedehnt werden. Insbesondere die pauschale Übertragung von
Befugnissen, die bislang dem Verfassungsschutz vorbehalten sind,
auf den BND und den MAD (etwa die Abfrage von
Telekommunikationsdaten und von Nutzungsdaten des Internet) und die
Absenkung der Verfahrenssicherungen (so soll bei bestimmten
Abfragen nicht mehr die G10-Kommission des Deutschen Bundestags
entscheiden, sondern ein Beamter des höheren Dienstes des
Bundesinnenministeriums) sind datenschutzrechtlich bedenklich.
Quelle:
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit
Mautbrücken - der Wahnsinn hat Methode
Erstes Beispiel: Der immer weiter aufgeweichte Datenschutz. Anfang
der achtziger Jahre gab es wegen der damaligen Volkszählung
einen Sturm der Entrüstung, der sich durch alle
gesellschaftlichen Schichten zog bis hin zu einer erfolgreichen
Verfassungsbeschwerde. Und heute ??? Zumal gegen das, was heute
machbar ist und gemacht wird (!) die Datensammelei der damaligen
Volkzähler geradezu harmlos wirkt. George Orwell lässt
grüßen ...
Der Direktor des Kölner Instituts für
Informationssicherheit (ISIS),
Hartmut Pohl, hat einen
sofortigen Stopp des geplanten Mautsystems gefordert. "Es weist
deutliche Sicherheitsmängel auf und gefährdet den
Datenschutz", sagte Pohl dem Abendblatt. Beim Durchfahren der
Maut-Kontrollbrücken werden nämlich alle Fahrzeuge, auch
Pkw, fotografiert. Zwar sollen die Fotos, die für die
Maut-Kontrolle nicht relevant sind, wieder gelöscht werden.
"Aber niemand kann das garantieren", sagte Pohl.
"Es stimmt, dass das System zunächst einmal jedes Fahrzeug,
das auf die Mautbrücke zufährt, fotografiert", sagt
Joachim Rieß, Datenschutzexperte bei Toll Collect.
(Quelle: www.abendblatt.de/daten/2003/09/26/212295.html?CFID=75184&CFTOKEN=74126827)
Moment mal - nicht nur LKWs, sondern alle
Fahrzeuge werden fotografiert? So wird doch ein irrsinniges
Datenaufkommen produziert, wovon der größte Teil nicht
benötigt wird - könnte man denken. Wozu dieser
milliardenschwere Technologiewahnsinn, wenn es doch auch viel
einfacher und wesentlich billiger ginge - wie z.B. in
Österreich:
Die österreichische Maut wird auf Basis eines
Transponder-Systems (Kommunikation über DSRC, Dedicated Short
Range Communication, nach CEN TC278) abgerechnet. Hinter die
Windschutzscheibe jedes Lastwagens muss eine so genannte Go-Box
installiert werden. Diese kommuniziert mit entsprechenden
Gegenstellen entlang der Autobahnen. Fahrer, die noch keine Go-Box
im Fahrzeug installiert haben, können diese bei verschiedenen
Werkstätten und Tankstellen (auch in Deutschland, Italien und
Slowenien) in etwa 20 Minuten einbauen lassen.
(Quelle: www.heise.de/newsticker/meldung/43303)
In Österreich funkt ein nur fünf Euro teurer
Mikrowellensender am Lkw Kenndaten, die von Baken an den
Autobahnauf- und Abfahrten registriert werden. Damit weiß man
dann, wo ein Lastkraftwagen auf die Autobahn auf- und wo abgefahren
ist. Und daraus lässt sich eine entfernungsabhängige Maut
leicht berechnen. Für den Betrieb dieses simplen Systems
rechnet man in Österreich mit Kosten, die zirka fünf
Prozent der Mauteinnahmen ausmachen. In Deutschland sollen es
hingegen auf Grund der aufwendigeren Technik bis zu 25 Prozent sein
(Anm.: Ob das wirklich reicht ???). Doch dafür kann diese
High-Tech, wenn sie denn erst einmal funktioniert, theoretisch auch
viel mehr leisten. Und das ist der vergessene Punkt.
(Quelle: www.welt.de/data/2004/01/03/218317.html)
Nur leider, der Wahnsinn hat Methode, wie von
vielen schon von Anfang an vermutet wurde und jetzt offen zu Tage
tritt:
Nach einer Meldung des MDR vom o5.o1.2006 fordert der Chef des
Sachsen-Anhalter Landeskriminalamtes eine Erweiterung der
Polizeibefugnisse. Mithilfe der LKW-Mautbrücken sollen
automatische Kennzeichen-Überwachungen durchgeführt
werden. Außerdem verlangte er die präventive
Überwachung von Mobiltelefonen. „Wir brauchen unter
anderem die präventive Handy-Überwachung und die
automatische Erfassung von Kennzeichen." Die auf diesem Weg
gesammelten Daten könnten unverzüglich mit der
Fahndungsdatei verglichen werden.
Es wird auch fleißig an den gesetzlichen
Grundlagen zur extensiven Ausnutzung der gegebenen technischen
Möglichkeiten gearbeitet:
Hessen führt automatische Kennzeichenüberwachung ein
Als erstes Bundesland führt Hessen die automatisierte
Videoüberwachung von Autokennzeichen durch die Polizei ein.
Der Wiesbadener Landtag verabschiedete am Dienstag mit den Stimmen
der CDU ein neues Polizeigesetz, das es erlaubt, über
spezielle Lesegeräte sämtliche Kennzeichen mit dem
Bestand im Fahndungscomputer abzugleichen. 'Hessen verfügt
jetzt über das modernste Polizeigesetz aller Länder',
sagte Innenminister Volker Bouffier (CDU). Die Entscheidung fiel
gegen die Stimmen von SPD und Grünen bei Enthaltung der FDP.
Der Innenminister verwies darauf, dass gestohlene Fahrzeuge oft
auch zu weiteren Straftaten eingesetzt werden. Eine automatische
Kennzeichenkontrolle sei nicht nur wegen der steigenden
Verkehrsdichte sinnvoll, sondern auch weil die Zahl der zur
Fahndung ausgeschriebenen Kennzeichen ständig steige.
Autokennzeichen, die nicht im Fahndungscomputer auftauchten,
würden umgehend gelöscht. Daher bestehe keine Gefahr des
Missbrauchs, sagte Bouffier. Es könnten keine Bewegungsprofile
unbescholtener Bürger erstellt werden. Dagegen kritisiert die
SPD, durch das neue Gesetz werde jeder Autofahrer immer und
überall der polizeilichen Beobachtung ausgesetzt. Auch die FDP
warnte vor einer rechtlich bedenklichen Dauerkontrolle aller
Autofahrer.
(Quelle: www.n24.de/cgi-bin/redir.cgi/eigenwerbung/standardbanner?/ticker/index.php?p2004121417304200002)
28. November 2005: Die Bundesregierung erwägt, Daten aus der
Mauterfassung zu Fahndungszwecken bei schweren Straftaten zu
nutzen. Es werde geprüft, ob der Datenschutz solchen
Ermittlungen im Wege stehe, sagte eine Sprecherin des
Bundesinnenministeriums am Montag in Berlin. Innenminister
Schäuble (CDU) hatte am Wochenende angeregt, bei der Fahndung
nach Terroristen und Kapitalverbrechern künftig auch die Daten
der Mauterfassung einzusetzen: „Wenn es um die
Aufklärung eines Mordes geht, muß der Datenschutz
zurückstehen." Anlaß für die Debatte ist der Fall
eines flüchtigen Lastwagenfahrers, der einen Mann
überfahren hatte.
Der CSU-Innenpolitiker Uhl forderte eine schnelle
Gesetzesänderung. „Selbstverständlich dürfen
diese Daten nur auf richterliche Anordnung und nur um schwere
Verbrechen, wie Mord und Terrorismus, aufzuklären,
herangezogen werden", fügte er hinzu.
(Quelle: www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~E51F7C112B4914B38AEAFB00FCEF48EEE~ATpl~Ecommon~Scontent.html)
Wer’s glaubt ... )
Lesenswert in diesem Zusammenhang sind auch die
nachfolgenden Informationen zu unseren Kfz-Kennzeichen und ihrer
merkwürdigen Schrift:
* Zu Kennzeichen allgemein
*
Zur "FE-Schrift" (FE heißt: fälschungserschwerend,
der wahre Grund ist aber ein anderer: Diese Zeichen sind - anders
als die bisherigen - maschinenlesbar, können also von
automatischen Datenerfassungsgeräten direkt verarbeitet
werden.)
Und es könnte noch schlimmer kommen:
Datenschützer warnt vor gläsernem Autofahrer
28.03.2006, 13:59
Eine Aufzeichnung von Fahrtdaten, die auf europäischer Ebene
diskutiert wird, sieht der Bundesdatenschutzbeauftragte
Peter
Schaar kritisch. Er sieht das in den europäischen
Verfassungen garantierte Grundrecht des Einzelnen auf freie
Entfaltung der Persönlichkeit gefährdet, würde bei
allen Autofahrern erfasst werden, wer wann wo und wie gefahren
ist.
"Die bisherigen EU-Planungen, wonach derartige
Aufzeichnungsgeräte verbindlich für alle Kraftfahrzeuge
vorgesehen werden sollen, halte ich für hochproblematisch.
Wenn solche Geräte zukünftig in alle Fahrzeuge eingebaut
werden müssten, könnte lückenlos kontrolliert
werden, wer wann wo und wie gefahren ist. Dem steht das in den
europäischen Verfassungen garantierte Grundrecht des Einzelnen
auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gegenüber, das
auch das Recht umfasst, sich möglichst frei von Registrierung
und Überwachung zu bewegen", macht Schaar seine Position klar.
Allerdings ist noch offen, was für Aufzeichnungsgeräte,
wenn überhaupt, zum Einsatz kommen sollen: Das Spektrum reicht
vom so genannten "Event Data Recorder" (EDR), der technische Daten
während der ganzen Fahrt und auch individuelles Fahrverhalten
aufzeichnen kann, bis zum reinen Unfalldatenschreiber, der nur die
Daten unmittelbar vor und nach einem Unfall aufnimmt.
Schaar plädiert dafür, nur besonders gefahrgeneigte
Transporter (z.B. Gefahrguttransporter) und Busse zum Einbau eines
"Event Data Recorder" zu verpflichten, wobei sich die Speicherung
der Daten auf besondere Vorkommnisse (Unfalldatenschreiber)
beschränken soll. Eine Dauerkontrolle des Fahrers müsse
auch hier unterbleiben.
Gegen einen freiwilligen Einbau von "Event Data Recordern" in
andere Fahrzeuge hat Schaar keine grundlegenden
Datenschutzbedenken. Es müsse aber sichergestellt werden, dass
die Einwilligung tatsächlich freiwillig ist und dass auf
Kfz-Halter und -Fahrer auch kein ökonomischer Zwang
ausgeübt wird - etwa durch Versicherungsgesellschaften. Im
gewerblichen Bereich müsse der Arbeitnehmerdatenschutz
beachtet werden, der keine Dauerbeobachtung am Arbeitsplatz
erlaubt.
Zudem sollen die Aufzeichnungen und auch die Datenübermittlung
aus EDR-Systemen für den Halter und für den Nutzer des
Fahrzeugs transparent sein. Eine gegenseitige Kontrolle von
verschiedenen Nutzern eines Fahrzeugs oder durch den Halter - etwa
bei Mietwagen - müsse unterbleiben. Die Speicherung der Daten
sollte zudem ausschließlich dezentral in dem Fahrzeug unter
Kontrolle des Halters bzw. Fahrers erfolgen und nicht in zentralen
Datenbanken stattfinden. Mit Ausnahme der Aufzeichnung von
Unfalldaten müsse für den Fahrer jederzeit die
Möglichkeit bestehen, die Aufzeichnung abzubrechen und die
gespeicherten Daten zu löschen.
Darüber hinaus fordert Schaar, die aufgezeichneten Daten durch
Verschlüsselung gegen Missbrauch zu schützen. Dabei soll
der Zugriff auf die Daten auf diejenigen beschränkt werden,
die auf Grund einer gesetzlichen Ermächtigung etwa zur
Aufklärung des Unfallgeschehens oder auf Basis der
Einwilligung (z.B. Werkstätten) hierzu befugt sind.
Quelle:
http://www.pc-magazin.de/common/nws/einemeldung.php?id=44305&type=0&nrubrik=&datum=
Auch nett (?) - Die Schnüffler von der GEZ (Heute schon
abGEZockt?):
31.03.2006: Düsseldorf: Wer keine Rundfunkgebühren
bezahlt, muss damit rechnen, dass die GEZ-Kontrolleure ihm
über sein am Straßenrand abgestelltes Auto auf die
Schliche kommen.
Nach Informationen der "Rheinischen Post" (Freitagausgabe)
hält das Kanzleramt die Existenz eines Autoradios für
ausreichend, damit die Gebührenbeauftragten die Daten des
Fahrzeughalters von den Zulassungsstellen erhalten können. In
einem aktuellen Papier von Kultur-Staatsminister Bernd Neumann wird
laut Zeitung darauf verwiesen, dass die Datenübermittlung laut
§ 35 des Straßenverkehrsgesetzes zulässig sei, um
Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen. Bei versäumter Anmeldung
von Rundfunkempfangsgeräten oder ausbleibender
Gebührenzahlung handele es sich um Ordnungswidrigkeiten.
Der FDP-Abgeordnete Otto Fricke kritisierte, dass auf diese
Weise "jeder Autobesitzer zum potenziellen Gesetzesbrecher" werde:
"Der arglose Kfz-Halter gerät in eine Daten-Falle", sagte
Fricke der "Rheinischen Post". Die NRW-Datenschutzbeauftragte
Bettina Sokol hält die Herausgabe der Daten ohne
weiteren konkreten Verdacht laut Zeitung für
unzulässig.
Die für die bundesweite Koordinierung von Rundfunkfragen
zuständige rheinland-pfälzische Staatskanzlei
bestätigte nach Angaben der Zeitung gegenüber dem
Kanzleramt, dass "in einzelnen Verdachtsfällen" die
Gebührenbeauftragten von den Zulassungsstellen "in der Regel
entsprechende Auskünfte zu Halterdaten erhalten". Es erfolge
jedoch kein genereller Datenabgleich.
In diesem Zusammenhang - zwar nicht mehr ganz neu, aber (leider)
immer noch aktuell und einfach eine absolute Horrorvorstellung, was
da noch an Kompetenzen für die GEZ im Gespräch ist:
Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten
des Bundes und der Länder vom 30. April 2003 zur Neuordnung
der Rundfunkfinanzierung
Die
Länder bereiten gegenwärtig eine Neuordnung der
Rundfunkfinanzierung vor, die im neuen
Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelt werden soll. Die dazu
bekannt gewordenen Vorschläge der Rundfunkanstalten lassen
befürchten, dass bei ihrer Umsetzung die bestehenden
datenschutzrechtlichen Defizite nicht nur beibehalten werden,
sondern dass mit zum Teil gravierenden Verschlechterungen des
Datenschutzes gerechnet werden muss:
-
Insbesondere ist geplant, alle
Meldebehörden zu verpflichten, der GEZ zum In-Kraft-Treten
des neuen Staatsvertrages die Daten aller Personen in
Deutschland zu übermitteln, die älter als 16 Jahre
sind. Dadurch entstünde bei der GEZ faktisch ein
bundesweites zentrales Register aller über 16-jährigen
Personen mit Informationen über ihre sozialen
Verhältnisse (wie Partnerschaften, gesetzliche Vertretungen,
Haushaltszugehörigkeit und Empfang von Sozialleistungen),
obwohl ein großer Teil dieser Daten zu keinem Zeitpunkt
für den Einzug der Rundfunkgebühren erforderlich
ist.
-
Auch wenn in Zukunft nur noch für
ein Rundfunkgerät pro Wohnung Gebühren gezahlt werden,
sollen alle dort gemeldeten erwachsenen Bewohner von vornherein
zur Auskunft verpflichtet sein, selbst wenn keine
Anhaltspunkte für eine Gebührenpflicht bestehen.
Für die Auskunftspflicht reicht es demgegenüber aus, dass
zunächst – wie bei den amtlichen Statistiken erfolgreich
praktiziert – nur die Meldedaten für eine Person
übermittelt werden, die dazu befragt wird.
-
Zudem soll die
regelmäßige Übermittlung aller Zu- und
Wegzüge aus den Meldedaten nun um Übermittlungen
aus weiteren staatlichen bzw. sonstigen öffentlichen Dateien
wie den Registern von berufsständischen Kammern, den
Schuldnerverzeichnissen und dem Gewerbezentralregister erweitert
werden. Auf alle diese Daten will die GEZ künftig auch
online zugreifen.
-
Gleichzeitig soll die von den
zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten als unzulässig
bezeichnete Praxis der GEZ, ohne Wissen der Bürgerinnen und
Bürger deren personenbezogene Daten bei Dritten –
wie beispielsweise in der Nachbarschaft oder bei privaten
Adresshändlern – zu erheben, ausdrücklich
erlaubt werden.
-
Schließlich sollen die bisher
bestehenden Möglichkeiten der Aufsicht durch die
Landesbeauftragten für den Datenschutz ausgeschlossen
werden, so dass für die Rundfunkanstalten und die GEZ insoweit
nur noch eine interne Datenschutzkontrolle beim
Rundfunkgebühreneinzug bestünde.
Diese Vorstellungen der
Rundfunkanstalten widersprechen dem
Verhältnismäßigkeitsprinzip und sind daher nicht
akzeptabel.
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
bekräftigen ihre Forderung nach einer grundlegenden
Neuorientierung der Rundfunkfinanzierung, bei der
datenschutzfreundliche Modelle zu bevorzugen sind. Sie haben hierzu
bereits praktikable Vorschläge vorgelegt.
Die gesammelten Entschließungen der Konferenz
der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder seit
2000 finden Sie z.B.. hier: http://www.datenschutz.thueringen.de/veroeffentlichungen/entschliessungen/entschliessung_71.htm
Und der Schnüffelstaat macht auch nicht vor Journalisten halt:
Auch die sozial Schwächeren sollen weiter ausgespäht und
in ihren Rechten beschränkt werden.
Das sog. „Gesetz zur Grundsicherung für Arbeitsuchende"
soll hierzu weitreichende Möglichkeiten schaffen und
stößt daher auf einhelligen Protest des
Bundesbeauftragten und der Landesbeauftragten für den
Datenschutz der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin,
Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland,
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Weiteres hier:
http://www.bfdi.bund.de/nn_531002/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/2006/PM-20-06DatenschutzBeimGesetzZurGrundsicherungFuerArbeitsuchendeGewaehrleisten.html
