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Fachanwalt für Verkehrsrecht?
Verkehrsunfälle regulieren
kann doch jeder - so eine weit verbreitete Meinung. Wozu dann der
Fachanwalt für Verkehrsrecht bzw. wer oder was ist das
eigentlich?
Fachanwälte müssen grundsätzlich ein vertieftes
Wissen (besondere theoretische Kenntnisse) und erhebliche
praktische Erfahrung in dem jeweiligen Fachgebiet nachweisen.
Die besondere theoretischen Kenntnisse werden in der Regel durch
Teilnahme an einem Fachlehrgang erworben, vgl. § 4 FAO (Fachanwaltsordnung):
... Der Erwerb besonderer
theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der
Antragsteller an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung
vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der
alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer
des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet,
mindestens 120 Zeitstunden betragen.
...
Die praktischen Erfahrungen werden durch bearbeitete
Fälle belegt, vgl. § 5 FAO:
Der Erwerb besonderer praktischer
Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der
letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als
Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:
k) Verkehrsrecht: 160 Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche
Verfahren. Die Fälle müssen sich auf mindestens 3
verschiedene Bereiche des § 14 d Nr. 1 bis 4 beziehen, dabei
auf jeden dieser drei Bereiche mindestens 5
Fälle.
§ 14 d FAO lautet wiederum
Für das Fachgebiet
Verkehrsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den
Bereichen:
- Verkehrszivilrecht, insbesondere das
Verkehrshaftungsrecht und das
Verkehrsvertragsrecht,
- Versicherungsrecht, insbesondere das
Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie
Grundzüge der Personenversicherungen,
- Verkehrsstraf- und
Ordnungswidrigkeitenrecht,
- Recht der
Fahrerlaubnis,
- Besonderheiten der Verfahrens- und
Prozessführung.
Nicht zu vergessen die jährliche Fortbildung
gemäß § 15 FAO:
(1) Wer eine
Fachanwaltsbezeichnung führt, muss kalenderjährlich auf
diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder an anwaltlichen
Fortbildungsveranstaltungen hörend oder dozierend teilnehmen.
...
(2) Die Gesamtdauer der Fortbildung darf je Fachgebiet 10
Zeitstunden nicht unterschreiten.
Leider nicht zu diesem Anforderungskatalog
gehören Führerscheine aller Klassen. Um so besser ist es
jedoch, wenn ein Fachanwalt für Verkehrsrecht diese nicht nur
hat, sondern auch über entsprechende Fahrerfahrungen
verfügt.
Wer „nur" einen Führerschein für PKW hat, kennt das
Fahrverhalten eines LKW und die dort herrschenden
Sichtverhältnisse eben nicht aus eigener Erfahrung, dies gilt
entsprechend und insbesondere für Motorräder. Ohne diese
Kenntnisse bzw. eigenen Erfahrungen lassen sich manche Fälle -
sei es in zivilrechtlicher, sei es in ordnungs- bzw.
strafrechtlicher Hinsicht - nur schwer überblicken. Hier sind
eigenen Er"fahrungen" - im wahrsten Sinne des Wortes - von ganz
erheblichem Vorteil.
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