Weitere Voraussetzung: Das
Masseverhältnis Ihrer Zugkombination
Die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers (zG
Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:
zGAnh = X x
m Zugfzg. leer
mit m Zugfz leer = Leermasse Ihres
Zugfahrzeugs
für X gelten in
Abhängigkeit von der technischen Ausstattung Ihrer Kombination
folgende Werte:
Die zulässige Gesamtmasse (früher: Gesamtgewicht) Ihrs
Anhängers darf - abhängig von seiner technischen
Ausrüstung - folgende Prozentsätze der Leermasse
(früher: Leergewicht) des Zugfahrzeugs nicht
überschreiten:
| 30 % |
Anhänger ohne hydraulische Stoßdämpfer |
| 80 % |
Wohnwagen mit Bremse und hydraulischen
Stoßdämpfern |
| 110 % |
andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen
Stoßdämpfern |
Verfügt der Anhänger zusätzlich über
- eine Stabilisierungseinrichtung für
Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist,
für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt,
oder
- ein anderes Bauteil bzw. eine selbständigen technischen
Einheit, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten
nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120
km/h verbessert wird,
oder
- hat das Zugfahrzeug ein spezielles fahrdynamisches
Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb, für
das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der
Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt,
gelten folgende Werte:
| 100 % |
für Wohnwagen mit Bremse und hydraulischen
Stoßdämpfern |
| 120 % |
für andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen
Stoßdämpfern |
In jedem Fall darf die zulässige Gesamtmasse Ihres
Anhängers nicht größer sein als die zulässige
Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast Ihres
Zugfahrzeugs. |