Kanzlei J. Melchior, 23970 Wismar - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

Neue Tempo-100-Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen
auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen:


Unter bestimmten Bedingungen dürfen PKW mit Anhängern in Deutschland auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen Tempo 100 fahren. Diese Regelung in der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO war zunächst bis zum Dezember 2003 befristet. Sie überarbeitet und seit dem 7. Oktober 2005 in der dritten Änderung bis zum 31.12.2010 verlängert worden. Die bisher erstellten Tempo-100-Bescheinigungen behalten ihre Gültigkeit.

Die Ausnahmeverordnung sieht die Möglichkeit vor, die Höchstgeschwindigkeit für PKW mit Anhängern und für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhängern auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auf 100 km/h zu erhöhen. Eine nur auf eine feste Gespannkombination bezogene Bestätigung gibt es nicht mehr. Es besteht nun die Möglichkeit, mit einem Anhänger, der eine Tempo-100-Zulassung hat, mit verschiedenen Zugfahrzeugen Tempo 100 zu fahren. Es müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

Folgende wesentliche Änderungen gibt es: Voraussetzung: Ihr Anhänger ...

Weitere Voraussetzung: Ihre Anhängerbereifung ...

Weitere Voraussetzung: Das Masseverhältnis Ihrer Zugkombination

Die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:

zGAnh  = X  x   m Zugfzg. leer

mit  m Zugfz leer = Leermasse Ihres Zugfahrzeugs

für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung Ihrer Kombination folgende Werte:

Die zulässige Gesamtmasse (früher: Gesamtgewicht) Ihrs Anhängers darf - abhängig von seiner technischen Ausrüstung - folgende Prozentsätze der Leermasse (früher: Leergewicht) des Zugfahrzeugs nicht überschreiten:


30 % Anhänger ohne hydraulische Stoßdämpfer
80 % Wohnwagen mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
110 % andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern


Verfügt der Anhänger zusätzlich über
  • eine Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt, oder
  • ein anderes Bauteil bzw. eine selbständigen technischen Einheit, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,
oder
  • hat das Zugfahrzeug ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt,
gelten folgende Werte:

100 % für Wohnwagen mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
120 % für andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern

In jedem Fall darf die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers nicht größer sein als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs.


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