Jürgen Melchior, 23966 Wismar


schlepper




10 Unfalltipps:


  1. Wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben: Bestehen Sie auf einer polizeilichen
    Unfallaufnahme
    , auch wenn Ihr Unfallgegner seine Schuld sofort eingesteht - am nächsten
    Tag sieht erfahrungsgemäß vieles ganz anders aus. Lassen Sie sich die Tagebuchnummer
    der Polizei geben.

  2. Soweit möglich, belassen Sie die Fahrzeuge in ihrer Endstellung nach dem Unfall. Machen
    Sie selbst Fotos von der Unfallstelle und stellen Sie Namen und Anschriften von Zeugen fest.
    Verlassen Sie sich nicht nur auf die polizeiliche Unfallaufnahme.

  3. Überlegen Sie genau, ob und welche Angaben Sie gegenüber der Polizei machen.
    Sie sind nicht verpflichtet, sich sogleich zur Sache zu äußern, insbesondere wenn
    die Polizei Sie offensichtlich für den Verursacher bzw. Schuldigen hält. Verweisen Sie
    ggf. auf Ihr Aussageverweigerungsrecht bzw. darauf, dass Sie sich vor einer Aussage
    anwaltlich beraten lassen werden.

  4. Sind Sie bei dem Unfall verletzt worden, suchen Sie baldmöglichst einen Arzt auf, auch
    wegen eventueller Schmerzensgeldansprüche. Diese sind ohne ärztliches Attest kaum zu realisieren.

  5. Bei Sachschäden von voraussichtlich mehr als 650.- bis 700.- € sind Sie berechtigt, den Schaden
    von einem Sachverständigen begutachten zu lassen. Machen Sie von dieser Möglichkeit
    Gebrauch, auch um den Zusammenhang zwischen den Schäden an Ihrem PKW und
    dem Unfall nachweisen zu können. Es steht Ihnen als Geschädigtem frei, den Schaden
    sodann anhand dieses Gutachtens oder der Reparaturrechnung Ihrer Werkstatt regulieren
    zu lassen. Auch das Sachverständigenhonorar gehört zu den ersatzfähigen Kosten.
    Bei geringeren Schäden empfiehlt sich i.d.R. ein Kostenvoranschlag (immer mit Fotos!),
    da es sonst Probleme mit der Erstattung der Gutachterkosten geben kann.

  6. Insbesondere wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übergeben Sie die Sache
    baldmöglichst Ihrem Anwalt. Aber auch sonst gehören Anwaltskosten zu den
    ersatzfähigen Schäden, d.h. diese Kosten werden von der gegnerischen Versicherung
    in dem selben Umfang getragen wie die übrigen Schäden. Versuchen Sie nicht, die Sache
    telefonisch mit Ihrem Gegner oder gar dessen Versicherung zu klären. Telefonate sind zwar
    schnell, aber kaum beweisbar und erfahrungsgemäß für die Schadensregulierung eher
    störend als nützlich. Auch das jetzt von einigen Versicherungen betriebene sog.
    „Schadensmanagement" ist nicht die neue Freundschaft zwischen Versicherer und
    Geschädigtem, sondern letztlich nur der Versuch, bei der Schadensregulierung Geld zu sparen.

  7. Falls Ihre Werkstatt von Ihnen eine Abtretungserklärung verlangt, d.h. Sie treten Ihre
    Schadensersatzansprüche in Höhe der Reparaturkosten an die Werkstatt ab, informieren Sie
    Ihren Anwalt von dieser Erklärung und sorgen Sie unbedingt dafür, dass dieser baldmöglichst
    eine Kopie der Reparaturrechnung erhält. Weisen Sie die Werkstatt darauf hin, dass diese
    Information auch in deren Interesse liegt, damit für eine baldige Zahlung an die Werkstatt
    gesorgt werden kann. Wenn die Werkstatt nur Barzahlung akzeptiert und Sie hierfür Kredit
    aufnehmen müssen, sind auch die hierdurch entstehenden Kosten erstattungsfähig. Lassen
    Sie sich diese von Ihrer Bank bescheinigen.

  8. Während der Reparaturdauer steht Ihnen Nutzungsausfallentschädigung oder i.d.R.
    alternativ ein Mietwagen zu. Aufgrund der neueren Rechtsprechung des BGH sollten Sie
    keinesfalls ungeprüft ein Fahrzeug zum sog. „Unfallersatztarif" in Anspruch nehmen, um nicht
    Gefahr zu laufen, einen erheblichen Teil der Kosten selbst tragen zu müssen. Nehmen Sie
    möglichst ein Fahrzeug zum „Normaltarif". Nach neuester Rechtsprechung müssen Sie
    evtl. sogar Vergleichsangebote einholen.

  9. Sammeln Sie Belege für Kosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehen,
    wie z.B. für Abschleppen, Taxifahrten, Abmeldung Ihres PKWs, Behandlungskosten und
    Medikamente usw. Diese sind von der Gegenseite ebenfalls zu ersetzen.

  10. Falls Sie ein Verwarnungsgeldangebot oder einen Bußgeldbescheid erhalten - informieren Sie
    sofort ihren Anwalt leisten Sie keine Zahlungen ohne vorherige Rücksprache mit ihm.

Nach einem Unfall

crash


Diese Seite als *.pdf-Datei speichern? Bitte hier klicken.



Valid XHTML 1.0 Transitional